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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2020 - L 11 AS 1018/17   

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https://dejure.org/2020,76417
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2020 - L 11 AS 1018/17 (https://dejure.org/2020,76417)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.07.2020 - L 11 AS 1018/17 (https://dejure.org/2020,76417)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - L 11 AS 1018/17 (https://dejure.org/2020,76417)
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  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2020 - L 11 AS 1018/17
    Der Beklagte war grundsätzlich berechtigt, eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung anzufordern (Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Mai 2018 - L 11 AS 364/18 B ER - unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 27/10 R -).

    Ob bei Verhängung einer Sanktion ein wichtiger Grund für das Nichterscheinen zum Termin vorgelegen hätte, wäre im Streitfall ungeachtet einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung gerichtlich zu überprüfen gewesen (vgl BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 27/10 R -, SozR 4-4200 § 31 Nr. 6, Rn 32).

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2020 - L 11 AS 1018/17
    Allerdings war eine Anfechtungsklage gegen den streitigen Bescheid von vornherein wegen Erledigung des Verwaltungsaktes schon vor Klageerhebung - vgl insoweit die Ausführungen im Widerspruchsbescheid zur Aufhebung des Meldetermins am 19. Mai 2017 - unzulässig, sodass auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage unzulässig ist (vgl zu dieser Zulässigkeitsvoraussetzung, dass die Anfechtungsklage ihrerseits zulässig gewesen sein muss: BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R -, Rn 15; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 131, Rn 9).
  • BSG, 19.12.2011 - B 14 AS 146/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2020 - L 11 AS 1018/17
    Soweit sich der Kläger gegen die Meldeaufforderung vom 24. April 2017 (vgl zur Verwaltungsaktqualität einer Meldeaufforderung: BSG, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - B 14 AS 146/11 B -) und die Maßgabe zur Vorlage einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung wendet, kommt nach Aufhebung des Meldetermins am 22. Mai 2017 lediglich noch die Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 11 AS 364/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2020 - L 11 AS 1018/17
    Der Beklagte war grundsätzlich berechtigt, eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung anzufordern (Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Mai 2018 - L 11 AS 364/18 B ER - unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 27/10 R -).
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